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BUND DER AUSLANDSERWERBSTÄTIGEN E.V. (BDAE) begrüßt EuGH-Urteil zur Riester-Rente im Ausland
Written by Anne-Katrin Schulz
on 14.09.2009

BDAE_begruesst_Urteil_zur_RiesterRente.pdf
Ruheständler können künftig volle Riester-Rente im EU-Ausland beziehen

Auch Grenzgänger dürfen “riestern”

Rentner, die sich beispielsweise unter der Sonne Spaniens zur Ruhe setzen wollen, müssen
in Zukunft bei ihrer Riester-Rente keine Abstriche mehr machen. Sie erhalten die vollen
Bezüge, ohne die staatliche Förderung zurückzahlen zu müssen. Dies hat der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 10. September 2009 entschieden (Az.: C-269/07).
Gleichzeitig forderte das EU-Gericht die Bundesregierung dazu auf, die Richtlinien zur Riester-Rente nachzubessern.

Bislang mussten Ruheständler ihre staatlichen Zulagen - die Fördergelder, die sie jährlich für
ihren Riester-Vertrag erhalten - zurückzahlen, wenn sie außerhalb Deutschlands lebten.
Denn nur wer “unbeschränkt steuerpflichtig” in Deutschland war, hatte Anspruch auf den
Rentenzuschuss.

EU-Gericht sieht Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit

“Der EuGH ist der Auffassung, dass die derzeitigen Vorschriften ein Eingriff in die Freizügigkeit der EU-Bürger ist, denen es freigestellt sein muss, in welchem Land sie ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz wählen. Wir vom Bund der Auslandserwerbstätigen halten
diese Entscheidung für richtig und konsequent”, sagt Andreas Opitz, Geschäftsführer der
BDAE GRUPPE, zu der auch der Bund der Auslandserwerbstätigen e.V. gehört. Letzterer
berät seit gut 15 Jahren Privatpersonen und Mitarbeiter von internationalen Unternehmen
beim Planen und Umsetzen des Auslandsaufenthalts.

“Bisher mussten wir unsere Vereinsmitglieder darauf hinweisen, dass sie zum Beispiel während ihres Ruhestands auf Mallorca nicht die volle Riester-Rente ausgezahlt bekommen.
Dabei stießen wir regelmäßig auf berechtigtes Unverständnis. Insofern sind wir im Interesse
unserer Kunden und Mitglieder erleichtert, dass jetzt auch für dieses Altersvorsorgeprodukt
EU-Recht angewandt wird”, erläutert Opitz weiter.

Weiterhin hat das Gericht beschlossen, dass die Riester-Förderung auch jenen Personen
zugute kommen soll, die zwar in Deutschland arbeiten und auch ihre Sozialversicherungsbeiträge hierzulande abführen, aber nicht in Deutschland leben. Das heißt, auch die so genannten Grenzgänger dürfen bald “riestern”.

Bereits 2006 hatte die Europäische Kommission beim EuGH eine Klage gegen die Bundesregierung eingereicht, weil die Riester-Police in Teilbereichen gegen EU-Recht verstoße. Die Regierung hatte aber stets auf der Gültigkeit der Vorschriften beharrt.


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